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Sittlichkeit, "Rassenmischung" und Emanzipation: Debatten der weißen Frauenbewegung im deutschen Kolonialismus

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von Anette Dietrich

In der Zeit des deutschen Kolonialismus des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts besaß das Bild der "starken weißen Frau" in der Ferne eine enorme Anziehungskraft - für kolonialistisch-nationalistisch organisierte Frauen bis hin zur radikalen Frauenbewegung. Frauenverbände verschiedener politischer Couleur unterstützten die Entwicklung des Deutschen Reiches zu einer Kolonialmacht und wollten sich an der Ausgestaltung der Kolonien und an der Kolonialpolitik beteiligen. Die Frauenorganisationen unterschieden sich dabei in ihren politischen Partizipationsvorstellungen: Während sich die kolonialistischen und rechten, konservativen Frauen bis hin zum gemäßigten Bund Deutscher Frauenvereine auf ihren „kulturellen Einfluss“ bezogen und nur selten ein politisches Mitspracherecht einforderten, verbanden Protagonistinnen der bürgerlichen bzw. radikalen Frauenbewegung ihr Engagement in Kolonialfragen mit konkreten Emanzipationsforderungen. Teile der bürgerlichen Frauenbewegung hatten demnach ein eigenständiges Interesse an der Kolonialpolitik und versuchten, sich in die Entscheidungsprozesse in der Kolonialpolitik einzubringen.

Einige radikale Frauenrechtlerinnen, wie zum Beispiel Minna Cauer, forderten die rechtliche Gleichstellung der weißen Frauen in den Kolonien [2] und erhofften sich dadurch eine emanzipative Wirkung auch für das Deutsche Reich. Sie gingen davon aus, dass die Emanzipation und politische Partizipation von Frauen in den Kolonien eher zu erreichen und zu institutionalisieren waren als im Deutschen Reich. Manche Frauenrechtlerinnen kritisierten die gewalttätige deutsche Kolonialpolitik und hofften, die koloniale Praxis über den vermeintlich positiven kulturellen Einfluss bürgerlicher weißer Frauen zu befrieden. Trotz der formulierten Kritik blieb die bürgerliche Frauenbewegung bis zum radikalen Flügel dem kolonialen Projekt bis zu dessen Verlust verhaftet.
Inwiefern Frauenrechtlerinnen koloniale und rassenhygienische Diskurse mittrugen und diese mit emanzipativen Vorstellungen und Forderungen verbanden, lässt sich zum Beispiel anhand der Sittlichkeitsdebatten aufzeigen.

Sittlichkeitsdebatten der bürgerlichen Frauenbewegung

Die sogenannten Sittlichkeitsdebatten, die im Deutschen Reich ab Ende der 1890er Jahre von einem breiten politischen Spektrum geführt wurden, thematisierten Prostitution, eheliche und uneheliche Geschlechterverhältnisse, Mutterschutz, Mädchenhandel, Sexualmoral und Bevölkerungspolitik. Dabei wurden unterschiedliche Strategien im Umgang mit Sexualität formuliert - von Forderungen nach einer stärkeren Reglementierung bis hin zu einer erwünschten Liberalisierung im Sinne einer gleichberechtigteren Sexualität beider Geschlechter.

Sämtliche Fraktionen der Frauenbewegung knüpften ihre jeweilige Sexualethik an die Auseinandersetzung mit Prostitution an: Während die Gemäßigten im Umfeld des Bunds Deutscher Frauenvereine vor allem auf die Disziplinierung, Enthaltsamkeit und Sittlichkeit des Einzelnen setzten, wollten die Radikalen insbesondere mit der sich Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelnden "neuen Ethik" Helene Stöckers vom Bund für Mutterschutz eine größere (sexuelle) Selbstbestimmung für die Frau ermöglichen. Damit wurde das bisherige Sittlichkeitsverständnis der Frauenbewegung grundlegend in Frage gestellt. [3]

In den frauenrechtlerischen Debatten über den gesellschaftlichen Umgang mit Prostitution und Sexualität erlangten "rassenhygienische" Motive besondere Relevanz. So strebte die "neue Ethik" strebte keinesfalls "zügellose egoistische Sexualität" an, wie insbesondere gemäßigte Frauenrechtlerinnen wie Gertrud Bäumer kritisierten. Vielmehr ging es um eine kontrollierte Sexualität, die "eugenisch verantwortlich" gelebt werden und zur generellen "Rassenhebung" beitragen sollte. Als Voraussetzung dafür sah der Bund für Mutterschutz die gesellschaftliche Besserstellung der bürgerlichen Frau - denn nur eine gebildete, selbstbestimmte Frau könne ihren Ehemann nach rationalen ("rassenhygienischen") Kriterien auswählen.

"Rassenhygienische" Positionen

Prostitution galt vielen radikalen Frauenrechtlerinnen als Zeichen der Erkrankung des "Volkskörpers", der "polygam lebende Mann" als "sozialer Schädling" der Gesellschaft. [4] Um die Gesundung des "Volkskörpers" voranzutreiben, schufen Frauenrechtlerinnen gesellschaftliche Normen der Fortpflanzung, Sexualität und Lebensform. Die monogame Ehe galt - selbst den radikalsten Abolitionistinnen - als Inbegriff einer stabilen und sittlichen Lebensweise, während Prostituierte den Kulturverfall repräsentierten. Die gebildete bürgerliche Frau stand für eine höhere Moral und sollte mit ihrer Lebensweise und ihrem Erbgut den kulturellen und biologischen gesellschaftlichen Fortschritt sichern.
Hier deutet sich ein Bezug zum Degenerations- und Auslesediskurs an, der zwischen Konstruktionen des "Minderwertigen" und "Höherwertigen" unterscheidet und der sich in allen Flügeln der Frauenbewegung dieser Zeit nachweisen lässt. "Rassenhygienische" Positionen wurden von der bürgerlichen Frauenbewegung aber nicht nur rezipiert und diskutiert - Vertreterinnen wie die Autorinnen der "Neuen Generation", der Zeitschrift des Bunds für Mutterschutz, verstanden sich sogar selbst als Rassenhygienikerinnen.

Das in der bürgerlichen Frauenbewegung seit Ende des 19. Jahrhunderts dominierende Konzept der sozialen oder geistigen Mütterlichkeit diente als positiver Gegenentwurf zur als kulturell minderwertig und als sozial schädlich betrachteten Prostituierten. Die höhere Sittlichkeit der bürgerlichen weißen Frau verschaffte ihr somit einen gesellschaftlichen Kulturauftrag, sowohl im Deutschen Reich als auch in den Kolonien.

Koloniale Debatten um "Mischehen" und "Mischlinge"

Die Sittlichkeitsdebatte jener Zeit weist starke Parallelen zur kolonialen Debatte über "Mischehen" und "Mischlinge" auf, die zentraler Bestandteil der Rassenpolitik in den Kolonien war. Während die "Rassenmischung" zunächst in den USA und im Deutschen Reich diskutiert worden war, rückten allmählich die deutschen Kolonien in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Dabei ging es um die Organisation der sexuellen Beziehungen zwischen weißen Männern und kolonisierten Frauen in den Kolonien, vor allem um deren legitimierte Form der "Mischehe" sowie um den Status der Nachkommen. Letztere warfen zentrale Fragen zur "rassenpolitischen" Einordnung und nationaler bzw. "rassischer" Identität auf, die wiederum mit rechtlichen sowie staatsbürgerlichen Regelungen verbunden waren.

Da die Staatsangehörigkeit patrilinear nach dem Prinzip des ius sanguinis über den weißen deutschen Vater weitergegeben wurde, konnten die Nachkommen dieser "Mischehen" deutsche BürgerInnen werden. Männliche Kinder aus "Mischehen" waren aus juristischer Sicht wehrpflichtig und berechtigt, öffentliche Ämter zu erlangen. Zudem galt eine einheitliche - geschlechterhierarchische - Familienstaatsangehörigkeit, die über den weißen deutschen Ehemann bestimmt wurde, sodass ausländische Frauen nach der Heirat Deutsche wurden, während eine deutsche Frauen durch die Ehelichung eines ausländischen Mannes ihre deutsche Staatsbürgerschaft verlor.

Die Nachkommen aus den "Mischehen", sogenannte "Mischlinge", dienten als Projektionsflächen für Ängste und Mythen der "Rassenreinheit" und um kulturelle, nationale und "rassische" Identität. Sie stellten in der Uneindeutigkeit ihrer Zugehörigkeit die "Rassenkonzepte" bzw. die gewünschte Trennung zwischen der weißen und der kolonisierten Bevölkerung in den Kolonien infrage: Es wurde befürchtet, dass die "Rassenmischung" die koloniale Ordnung gefährdete und die Grenzen zwischen Kolonisatoren und den Kolonisierten unterlief. "Mischehen" waren aber nicht nur aus machtpolitischen Gründen, sondern zunehmend auch aus "rassenhygienischen" Motiven unerwünscht und wurden ab 1905 sogar in Form der "Mischehenverordnungen" seitens der kolonialen Behörden untersagt.

One-drop-rule

Seit der Jahrhundertwende dominierte zunehmend die Vorstellung der "Reinheit des Blutes". Auch die Unterscheidung und Definition der Menschen in Schwarz und Weiß geschah zunehmend mit dem Bezug auf das "Blut" und folgte damit der sogenannten one-drop-rule. Die one-drop-rule bezeichnet die vor allem aus den USA bekannte rassenpolitische Praxis, nach der ein Mensch mit nur einem Tropfen "schwarzen Bluts", also bei jeglichen Schwarzen Vorfahren, nicht mehr als weiß, sondern als Schwarz kategorisiert wird. Die Historikerin Fatima El Tayeb weist auf eine "invisible blackness" hin, die in das Innere der Körper, in das Blut verlagert wurde.

In sämtlichen deutschen Kolonien herrschte ein duales Rechtssystem, also eine unterschiedliche Rechtsprechung für koloniale Untertanen und weiße SiedlerInnen. Zentral bei der Differenzierung war die Einteilung in "Eingeborene" und "Nicht-Eingeborene". Diese Kategorien waren jedoch umstritten, weil sie auf keinen klaren Kriterien und Definitionen beruhten. Da das deutsche Recht die Kategorie "Rasse" (noch) nicht kannte, führte diese Praxis zu einer generellen Rechtsunsicherheit.
Vor diesem Hintergrund stellte die Unterscheidung der beiden Kategorien immer wieder einen Austragungsort für Auseinandersetzungen über gesellschaftliche In- und Exklusion dar. Zur Debatte stand, ob nur Personen mit afrikanischen Vorfahren väterlicher- und mütterlicherseits bis hin zu den Urgroßeltern als "eingeboren" galten, oder auch solche, bei denen dies nur bei einem Elternteil zutraf.

Im kolonialen "Deutsch-Südwestafrika" (heutiges Namibia) beschäftigten sich die Gerichte mit der Frage der Klassifizierung insbesondere im Kontext der "Mischehendebatte". 1907 wurde hier erstmals die Regelung der one-drop-rule gerichtlich implementiert. Das Bezirksgericht Windhoek unterstützte die Politik des Gouvernements bezüglich der "Mischehen" und erklärte diese auch rückwirkend für ungültig, Das Urteil wurde in einer Scheidungsklage von Ada Maria Leinhos, einer Herero, getroffen, die ihre vor dem Standesamt geschlossene Ehe mit einem weißen Siedler scheiden lassen wollte. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, als "Eingeborene" sei ihre Ehe sowieso ungültig. Das Urteil legte eine Definition fest, wonach "sämtliche Blutsangehörige eines Naturvolkes, auch die Abkömmlinge von eingeborenen Frauen, die sie von Männern der weissen Rasse empfangen haben, selbst wenn mehrere Geschlechter hindurch eine Mischung mit weissen Männern stattgefunden haben sollte. Solange sich noch die Abstammung von einem Zugehörigen eines Naturvolks nachweisen lässt, ist der Abkömmling infolge seines Blutes ein Eingeborener."

Neben dem biologistischen Unterscheidungskriterium "Blut" spielte jedoch auch die "Kultur" als Gradmesser des Weißseins eine Rolle für die Differenzierung. Der biologistische Rassenbegriff wurde ergänzt durch kulturalistische Vorstellungen "deutscher" bzw. europäischer Lebensart, die sich am deutschen Sprachvermögen, bürgerlichen Kulturfertigkeiten oder einem bestimmten Lebensstil bemaß. Insofern blieb der "Rassebegriff" letztlich unklar und unterschiedlich auslegbar.

Koloniale Sexualpolitik

Die Kritik an den "Mischehen" und der "Rassenmischung" in den Kolonien einte Frauen unterschiedlichster politischer Herkunft im Deutschen Reich - sie wurde von Frauenrechtlerinnen genutzt, um die Partizipation weißer Frauen am kolonialen Projekt zu begründen. Sie klagten die unkontrollierte männliche Sexualität an, die zum Niedergang der imaginierten weißen "Rasse" durch "Vermischung" führen und eine Gefahr für die deutsche Nation darstellen würde. Dagegen sollte die Anwesenheit weißer Frauen in den Kolonien die "Rassenmischung" aufhalten, eine weiße Reproduktion und damit die deutsche Herrschaft dauerhaft sichern.

Einige Frauenrechtlerinnen des radikalen Flügels der bürgerlichen Frauenbewegung kritisierten darüber hinaus die Doppelmoral der "Mischehendebatten", so zeigt sich in der Zeitschrift "Neue Generation" des Bunds für Mutterschutz (BfM). Die Forderung nach der Enthaltsamkeit weißer Männer in den Kolonien blendete nämlich dem BfM zufolge aus, dass außerehelicher Geschlechtsverkehr im Deutschen Reich eine gängige Praxis sei und niemand Abstinenz von den Männern erwarte - im Gegensatz zum weiblichen Sexualverhalten, das gänzlich anders bewertet wurde. Zur Lösung der "Mischeheproblematik" trage daher nur eine grundsätzlich veränderte Sexualmoral bei, die sowohl im Deutschen Reich als auch in den Kolonien ein generatives Verantwortungsgefühl bei den weißen Männern erzeugen und die "Rassenmischung" beenden würde. Als zwingende Voraussetzung dafür begriff der BfM die Emanzipation der weißen (bürgerlichen) Frau.

In einem Artikel über "Koloniale Sexualpolitik" in der Zeitschrift "Neue Generation" aus dem Jahr 1912, der sich mit den Reichstagsdebatten über den Umgang mit den kolonialen "Mischehen" beschäftigte, wurde die gesetzliche Lösung der "Mischehenfrage" als "für unsere Kultur von größter Bedeutung" eingeschätzt: "Gerade das schwierige Problem der Rassenmischung bringt die ungeheure Bedeutung der sexuellen Frage und der gewaltigen Umwälzung, die eine Reform der sexuellen Moral bedeutet, wieder aufs Schärfste zum Bewusstsein." Die Abgeordneten im Reichstag, so mokierte sich die Autorin, empörten sich vor allem über die weißen Frauen, die sich mit kolonisierten Männern einließen bzw. einlassen könnten: "Das war mit einem Male die ärgste 'Perversion', da gab es gar nicht Worte genug, um diese Frauen zu degradieren und abscheuerregend zu machen - da war die vorher einmütige 'Unvermeidlichkeit' der Rassenmischung ebenso einmütig - in Vergessenheit geraten."

In der ungleichen Bewertung der männlichen und weiblichen Sittlichkeit und Sexualität trat der Autorin zufolge die gesellschaftliche Doppelmoral und Machtverteilung unverhüllt zu Tage. Männliche Sexualität gefährde die eigene Gesellschaft und werde nicht kritisiert und reguliert. Die Autorin verweist auch darauf, dass die Nachkommen aus Beziehungen zwischen Kolonisten und Kolonisierten zu 99 Prozent aus nicht-ehelichen Verbindungen stammten und die erlassenen "Mischehenverbote" ein ungeeignetes Mittel seien, um die "Vermehrung der Mischlinge zu steuern".

Weiße Sittlichkeit - rassifizierte Körper

Die Sittlichkeitsdebatten im Deutschen Reich verbanden die Problematisierung der Geschlechterdifferenz, des geschlechtlichen Begehrens und der Sexualität mit Fragen der Bevölkerungs- und Gesundheitskontrolle, der Sexual-, Sozial- und Rassenhygiene. Ihre besondere Relevanz erfuhr die Sittlichkeitsdebatte im kolonialen Kontext durch ihre Verzahnung mit Bevölkerungs- und Rassendiskursen und -politiken. Hier wurde eine sexuelle Enthaltsamkeit nach "rassischen" und eugenischen Prinzipien gefordert. Die vermeintliche Überlegenheit Weißer wurde darin fortgeschrieben, und die weiße Vorherrschaft sollte gesichert werden.

Die kolonialen Sittlichkeitsdebatten der radikalen Frauenbewegung stehen im Kontext eines kolonialen biopolitischen Diskurses, der rassifizierte Körperkonzepte produzierte. Der Bund für Mutterschutz sah die Lösung des "Problems" der "Rassenmischung" in der Stärkung der Position der weißen Frau. Die Emanzipation der bürgerlichen Frau wurde demnach direkt mit der "Rassenfrage" in Verbindung gesetzt. Das Bild "weißer Reinheit", das u.a. in den Sittlichkeitsdebatten hergestellt bzw. reproduziert wurde, entwickelte sich zu einem zentralen ideologischen Moment der kolonialen Herrschaft, das die Position weißer Frauen aufwertete.



Fußnoten

[1] Dieser Beitrag enthält Auszüge aus den Artikeln "Sittlichkeit zwischen weiblicher Emanzipation und 'Hebung der Rasse'" (erschienen in: Ariadne. Forum für Frauen- und Geschlechtergeschichte, Heft 55, Mai 2009, S-12-17), "Koloniale Emanzipation Die bürgerliche Frauenbewegung im Kontext kolonisierender und rassifizierender Praktiken” (erschienen in: Gabriele Dietze/Claudia Brunner/Edith Wenzel (Hg.innen): De/Konstruktionen von Okzidentalismus. Bielefeld: transcript Verlag 2009) sowie aus dem Buch "Weiße Weiblichkeiten. Konstruktionen von 'Rasse' und Geschlecht im deutschen Kolonialismus" (transcript Verlag 2007).

[2] Minna Cauer setzte sich bereits Ende der 1890er Jahre für die Auswanderung weißer Frauen in die Kolonien ein. Sie kämpfte u.a. für bessere Vertrags- und Arbeitsbedingungen weißer Frauen in den Kolonien.

[3] Der Bund für Mutterschutz wurde 1905 von Helene Stöcker im Kontext der Sittlichkeitsdebatten mitbegründet. Der Bund war aufgrund seiner radikalen Forderungen u.a. um weiblicher Selbstbestimmung und Sexualität auch innerhalb der Frauenbewegung sehr umstritten.

[4] Die Zitate stammen von Käthe Schirmacher. Insbesondere seitens des Deutschen Nationalkomitees zur internationalen Bekämpfung des Mädchenhandels, mit dem die Abolitionistinnen organisatorisch verbunden waren, gab es zahlreiche Bezüge auf antisemitische Stereotype. Käthe Schirmacher war eine der Protagonistinnen, die auf vermeintliche Verbindungen zwischen dem Mädchenhandel und dem Judentum aufmerksam machte und dafür Zustimmung von Antisemiten erhielt.


Literatur

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Hannelore Bublitz/Christine Hanke/Andrea Seier (Hg.innen): Der Gesellschaftskörper. Zur Neuordnung von Kultur und Geschlecht, Frankfurt am Main: Campus 2000.

Anette Dietrich: Weiße Weiblichkeiten. Konstruktionen von "Rasse" und Geschlecht im deutschen Kolonialismus. Bielefeld: transcript Verlag 2007.

Fatima El Tayeb: Schwarze Deutsche. Der Diskurs um "Rasse" und nationale Identität 1890-1933. Frankfurt am Main: Campus 2001.

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Iros: Koloniale Sexualpolitik. In: Neue Generation, 8. Jg., H. 6, 1912, S. 316ff.

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Birthe Kundrus: Moderne Imperialisten. Das Kaiserreich im Spiegel seiner Kolonien, Köln: Böhlau 2003. S. 219ff.

Martha Mamozai: Schwarze Frau, weiße Herrin. Frauenleben in den deutschen Kolonien. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt 1989.

Susanne Omran: Frauenbewegung und Judenfrage. Diskurse um Rasse und Geschlecht nach 1900. Frankfurt am Main: Campus 2000.

Katja Weller: Gemäßigt oder radikal? Eugenische Tendenzen in den Flügeln der Frauenbewegung". In: Gabriele Boukrif/Claudia Bruns/Kirsten Heinsohn/Claudia Lenz/Katrin Schmersahl/Katja Weller (Hg.innen): Geschlechtergeschichte des Politischen. Entwürfe von Geschlecht und Gemeinschaft im 19. und 20. Jahrhundert. Münster: LIT Verlag 2002. S. 51-82.

Ulla Wischermann: Frauenbewegungen und Öffentlichkeiten um 1900. Netzwerke. Gegenöffentlichkeiten. Protestinszenierungen, Königstein/Taunus: Ulrike Helmer Verlag 2003.

Lora Wildenthal: German Women for Empire 1884.1945. Durham/London: Duke University Press 2001.

Jürgen Zimmerer: Von Windhuk nach Warschau. Die rassische Privilegiengesellschaft in Deutsch-Südwestafrika, ein Modell mit Zukunft? In: Frank Becker (Hg.): Rassenmischehen - Mischlinge - Rassentrennung. Zur Politik der Rasse im deutschen Kolonialreich. Stuttgart: Franz Steiner 2004. S. 97-123.


"Mezzanin" ist ein Teilprojekt von "Intermezzo", entwickelt von maiz und gefördert vom BMBF und Europäischen Sozialfond/ESF.

Anette Dietrichstudierte Pädagogik an der Philipps-Universität Marburg und der Freien Universität Berlin. Promotion an der FU Berlin zu "Imaginationen weißer Weiblichkeiten. Konstruktionen von 'Rasse' und Geschlecht im Kontext des deutschen Kolonialismus". Sie war Lehrbeauftragte an verschiedenen Berliner Hochschulen. Seit 2013 arbeitet sie in der Koordinationsstelle "Männer in Kitas" u.a. zu den Themen geschlechtergerechte Kindertagesstätten und Geschlecht in der frühkindlichen Erziehung. Interessensschwerpunkte: Kritische Rassismusforschung, Erinnerungskulturen des Nationalsozialismus, Geschlechterforschung und geschlechterreflektierte Pädagogik.