blog

Wer hat Angst vorm …? "Antidiskriminierung" versus "Gleichbehandlung"

Beginnt mensch den Informationsdschungel zu durchforsten, stößt mensch auf wunderliche Dinge. Zum Beispiel beim Thema "Gleichbehandlung". Zuvor sollte mensch jedoch wissen, dass es sich in Sachen Gleichbehandlung um eine auf die Wirtschaft und auf das Geschlecht reduzierte Form der Antidiskriminierung handelt. Sprich: Männer und Frauen sollen in Betrieben gleich behandelt werden und beispielsweisegleich viel verdienen für ein und denselben Job.

Österreich hat drei der vier wichtigsten internationalen arbeitsrechtlichen Übereinkommen ratifiziert. Diese orientieren sich nach internationalen Vorgaben der ILO (International Labor Organisation). Dazu gehört auch die Antidiskriminierung am Arbeitsplatz: Menschen dürfen bei Bewerbungen nicht aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Geschlecht (hatten wir schon) oder ihrer religiösen Zugehörigkeit abgewiesen werden.

Die Initiativen hinsichtlich der Gleichbehandlung der Geschlechter sind vielfältig, sei es in Bezug auf dieSprache als auch bei den Quoten. Aber wie steht es um die anderen Kategorien wie "Ethnie" und "Religion"?

Das Gleichbehandlungsgesetz gelangt Mitte Dezember in den parlamentarischen Gleichbehandlungsausschuss. Die Novelle könnte frühestens im Februar in Kraft treten. Da es derzeit keine politischen Sanktionen gegen Disriminierung jeglicher Art gibt bzw. das ganze nur anwaltschaftlich gelöst werden kann und die Kosten von den Klagenden selbst getragen werden müssen, lassen sich die meisten erst gar nicht darauf ein. Was ist dann also neu? Es wird eine Ausweitung jener Bereiche geben, in denen das Gesetz eingreifen soll, über den Arbeitsmarkt hinaus beispielsweise bei Bildung, am Wohnungsmarkt oder beim Alter und der sexuellen Orientiertung. Weiterhin ist aber nicht klar: Bei wem kann sich mensch beschweren?