blog

Der Befreiungsschein

Ein komischer Name. Was kann man sich darunter vorstellen? Ein Schein, der befreien soll. Und wovon? Als ich in meinen Unterlagen gewühlt habe, habe ich meinen Befreiungsschein aus dem Jahre 1992 entdeckt. Eine fünfjährige Arbeitserlaubnis für "AusländerInnen". Der Befreiungsschein hat aber deshalb nicht von Arbeitslosigkeit befreit. Und es gibt ihn noch!

Zur allgemeinen Verwirrung gilt laut dem AMS gilt Folgendes:

Der Befreiungsschein ist, ähnlich wie die Arbeitserlaubnis, eine persönliche Berechtigung des/der ausländischen ArbeitnehmerIn, die zu einer Arbeitsaufnahme im gesamten Bundesgebiet berechtigt, ohne dass der Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung beantragen muss. Er gilt für fünf Jahre und wird unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt:

- nach wenigstens fünfjähriger legaler Beschäftigung in Österreich – innerhalb der letzten acht Jahre, wenn die Tätigkeit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterlag;
- nach Absolvierung des vollen Schuljahres vor Beendigung der Schulpflicht in Österreich, wenn wenigstens ein Elternteil während der letzten fünf Jahre drei Jahre legal im Bundesgebiet niedergelassen und beschäftigt war;
- Familienangehörigen von ÖsterreicherInnen oder EWR-BürgerInnen und Schweizer StaatsbürgerInnen die bisher vom sog. Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen waren, und auf die nun dieser "Ausnahmetatbestand" nicht mehr zutrifft (z.B. Erreichung der Volljährigkeit bei Kindern von österreichischen Staatsbürgern oder bei Scheidung);
- Ehegatten und Ehegattinnen sowie unverheirateten minderjährigen Kinder eines/er AusländerIn, der/die Anspruch auf einen Befreiungsschein hat, wenn er/sie selbst seit mindestens einem Jahr niedergelassen ist.

Außerdem muss der/die AusländerIn in allen oben angeführten Fällen laut Gesetz zur Niederlassung berechtigt sein. AusländerInnen, auf die eine dieser Voraussetzungen zutrifft, sollten alternativ ihren Anspruch auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt – EG" von den Aufenthaltsbehörden prüfen lassen. Der "Daueraufenthalt – EG" gilt unbefristet und ersetzt sowohl die Niederlassungsbewilligung wie den Befreiungsschein.

Also, Niederlassung, Daueraufenthalt, Staatsbürgerschaft oder doch der Befreiungsschein? Ich habe schon fast vergessen, wie komplex die österreichische Bürokratie ist. Nicht nur für jene, die noch kein Deutsch beherrschen, ein Horror!