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Den Falschen geheiratet

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von Karin Tertinegg

Sagen wir, es wäre ein Roman. Die Hauptfigur: eine Frau, 1916 in Wien geboren, eingetragen im Matrikenamt der Israelischen Kultusgemeinde. Die Mutter aus Ungarn, der Vater aus Wien. Kindheit und Schule im zweiten Wiener Gemeindebezirk, die Sommerferien bei der Oma in Ungarn. Eine wissbegierige junge Frau, auf deren Bildung die liebevollen Eltern immer Wert gelegt haben. Mit 18 Jahren verlobt sie sich mit einem jungen Mann aus dem Bekanntenkreis, in den sie sich verliebt hat. Auch er ist Jude, seine Eltern kamen nach dem Ende der Monarchie aus Galizien nach Wien, führen mit Erfolg ein kleines Pelzgeschäft, alles hart erarbeitet. Mit versteckten und nicht so versteckten antisemitischen, rassistischen Begebenheiten, in der Schule, auf der Straße, in Geschäften, bei Behörden sind sie beide groß geworden. Sie heiraten, ein großes Fest, die ganze Familie feiert in der Großen Sperlgasse. Es ist 1936, die offenen antisemitischen Feindseligkeiten nehmen zu. Das erste Kind kommt nach einem Jahr.

Am 13.3.1938 erfolgen der Einmarsch der Wehrmacht und der "Anschluss" Österreichs an das "Deutsche Reich". Im November 1938 zertrümmert die Gestapo (Geheime Staatspolizei) die Wohnungstür der jungen Familie, durchwühlt alle Kästen, raubt den Schmuck und die silbernen Kerzenständer der Großeltern: "Den braucht ihr nicht mehr, ihr Saujuden." Einigen ist es klar, anderen nicht: Juden und Jüdinnen müssen so rasch wie möglich Österreich verlassen, das nackte Leben retten, mit sehr viel Glück vielleicht Visa und Geld für die Ausreise der gesamten Familie organisieren, das bisherige Leben in ein paar Koffer packen. Alles andere muss da bleiben. Raus, weg, ganz schnell.

Ehe und Staatsbürgerschaft

Sagen wir, das wäre nun Realität: Fast 60 Jahre später wurde mit dem Nationalfondsgesetz zum ersten Mal in Österreich die Möglichkeit geschaffen, Menschen, die während des Nationalsozialismus verfolgt wurden (bzw. fliehen mussten, um einer Verfolgung zu entgehen), eine "Gestezahlung" der Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus zu leisten. Voraussetzung für eine solche Zahlung ist jedoch, dass diese Person am 13.3.1938 ihren Wohnsitz in Österreich hatte und die österreichische Staatsbürgerschaft besaß. Hatte eine Person nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, so musste sie zwischen 1928 und 1938 durchgehend ihren Wohnsitz in Österreich gehabt haben.

Abgesehen von der Problematik, dass die historischen Meldearchive nach so langer Zeit nicht mehr vollständig sind, ergibt sich für Frauen, die vor 1938 heirateten und danach verfolgt wurden, eine geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung: Die damaligen Staatsbürgerschaftsgesetze sahen nämlich vor, dass eine Frau mit dem Zeitpunkt der Eheschließung zwangsweise ihre eigene Staatsbürgerschaft verlor und die ihres Ehemannes erhielt. Wenn der Ehemann also nicht die österreichische, sondern z.B. die tschechische Staatsbürgerschaft besaß, war die Frau ab dem Tag der Eheschließung nicht mehr österreichische, sondern eben tschechische Staatsbürgerin, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Dies galt auch für Fälle, in denen der Ehemann den Status eines "Staatenlosen" hatte – damit wurde auch die Ehefrau "staatenlos".

Falsche Staatsbürgerin

Damit verbunden stellt sich aber auch die Frage, wer nach dem Zerfall der k. u. k. Monarchie in den 1920er Jahren und später im austrofaschistischen Ständestaat überhaupt in der Lage war, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Hier gab es eindeutige Benachteiligungen für spezifische Personengruppen, insbesondere Juden und Jüdinnen, die nach dem Ende der Monarchie aus Galizien nach Wien kamen. Für sie war es aufgrund von antisemitischen und rassistischen Strukturen ungleich schwieriger als für andere Menschen, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben. [1]

An diesem Punkt setzt sich bis heute eine Diskriminierung fort, die Geschlecht in einer charakteristischen Art und Weise mit Religion und Herkunft verknüpft. Auch wenn die anfangs vorgestellte Frau gerade noch rechtzeitig vor nationalsozialistischer Verfolgung fliehen konnte – aufgrund der Tatsache, dass sie 1936 einen Mann geheiratet hatte, der kein österreichischer Staatsbürger war, besaß sie zum erwähnten entscheidenen Stichtag des 13.3.1938 nicht mehr ihre österreichische Staatsbürgerschaft.. Weil sie zwischen 1928 und 1938 die Sommerferien bei der Großmutter in Ungarn verbrachte, und dies vom darüber entscheidenden Gremium so ausgelegt wird, dass sie zwischen 1928 und 1938 keinen durchgehenden zehnjährigen Wohnsitz in Österreich gehabt hätte, erhält sie in der Gegenwart weder die Gestezahlung der Republik Österreich als Anerkennung als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung noch eine Entschädigung für verfolgungsbedingte Verluste an Mietrechten, Hausrat und persönlichen Wertgegenständen.

Keine Entschädigung

Dass Gesetzesauslegungen der Gegenwart historisch bedingte Diskriminierungen zugrunde liegen, bleibt für oberflächliche Betrachtungen oft verborgen: Erstens ist es eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, dass Frauen mit der Eheschließung zwangsweise ihre Staatsbürgerschaft verloren und die des Ehegatten erhielten. Zweitens handelt es sich um eine Diskriminierung aufgrund der religiösen Zugehörigkeit in Verbindung mit (ethnischer) Herkunft, dass galizische Juden und Jüdinnen bei der Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft nach dem Ende der Monarchie massiv benachteiligt wurden.

Unsere Hauptperson, die heute 94-jährige Frau, erhält – wegen der damaligen und heute fortgesetzten Diskriminierungen aufgrund ihres Geschlechts sowie der Religionszugehörigkeit und Herkunft ihres Ehegatten – keine Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus – und damit keine Entschädigung. Wäre dies nur ein Roman, wäre die Geschichte mit der letzten Seite abgeschlossen. Doch die Geschichte lässt sich nicht abschließen. Die Einsicht, dass sich solche Diskriminierungen bis in die Gegenwart fortsetzen, schmerzt. Sie ist aber notwendig, um uns zu erinnern, wohin es im Extremfall führen kann, wenn eine Gruppe von Menschen aufgrund von Kategorisierungen weniger Rechte erhält und wenn historische Benachteiligungen unreflektiert in heute gültiges Recht übernommen werden oder heutiges Recht so angewandt wird, als hätte es diese rechtlichen Diskriminierungen niemals gegeben.


Fußnote:

[1] Vgl. Historikerkommission (Hg.): Hannelore Burger, Harald Wendelin: Staatsbürgerschaft und Vertreibung. Vertreibung, Rückkehr und Staatsbürgerschaft. Die Praxis der Vollziehung des Staatsbürgerschaftsrechts an den österreichischen Juden. Wien 2002, S. 17.

Karin Tertineggarbeitet als Juristin in Wien. Sie beschäftigt sich seit Jahren mit Menschenrechten von Frauen und der Bedeutung unterschiedlicher Ungleichheitskategorien in verschiedenen Politikfeldern und Rechtsbereichen.