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Wahlwechsel gefällig?

Anlässlich der Landtags- und Gemeinderatswahlen am 10. Oktober in Wien empfehlen wir: Wahlwechsel – für ein Wahlrecht für alle, initiiert von European Network Against Racism Austria.

Hilfe nötig? Hier gibt es alle Antworten auf sämtliche Fragen:

Was ist Wahlwechsel?
2 people 1 vote = Wahlwechsel.
Wahlwechsel bedeutet, dass Nichtwahlberechtigte wählen können, indem sie einen Wahlauftrag an Wahlberechtigte erteilen, die ihr Wahlrecht nicht selbst ausüben wollen. Solchermaßen können insbesondere Immigrant_innen, die vom Wahlreht ausgeschlossen sind, wählen. In Wien sind das 20,7 % der Bevölkerung.

Wer kann Wahlwechsel machen?
Alle, die hier sind, sind von hier!
Wahlwechsel ist keine Forderung, die erst von einer angerufenen Instanz umgesetzt werden müsste. Wahlwechsel ist eine selbstorganisierte Umverteilung des Wahlrechts. Alle können es tun. Wahlwechsel ist ein demokratischer Akt, der nicht verhindert werden kann. Vom Wahlrecht ausgeschlossene Immigrant_innen können wählen; auch gegen den Willen von Parteien und Justiz. Die Wahlwechsel-Kampagne richtet sich aber auch an Menschen, die selbst keinen Wahlwechsel machen wollen, aber die Idee nutzen möchten, um die Schieflage unseres politischen Systems zu thematisieren.

Wie funktioniert das Finden eines_r Wahlwechselpartner_in?
resident = voter
Der erste Schritt zum Wahlwechsel ist das Zusammenfinden einer Wahlwechselpartnerschaft. Diese besteht aus 2 Personen: Es braucht auf der einen Seite eine wahlberechtigte Person, die ihr Wahlrecht nicht selbst ausüben sondern weitergeben will. Und auf der anderen Seite braucht es eine nichtwahlberechtigten Person, die gerne wählen möchte, Die Paarfindung funktioniert erfahrungsgemäß am besten durch Herumerzählen der Wahlwechselidee im Bekanntenkreis samt Frage, ob jemand mitmachen möchte. Eine andere Möglichkeit des Findens von Wahlwechselpartner_innen besteht im Aufsuchen von speziellen Wahlwechsel-Lokalen. Wenn sich im Bekanntenkreis und in den Wahlwechsel-Lokalen niemand findet, kann ENARA auch versuchen, eine_n Wahlwechselpartner_in zu vermitteln.

Wie funktioniert der Wahlvorgang?
Wählen nicht ausgeschlossen!
Wenn sich ein Paar gefunden hat, ist der Rest ganz einfach. Die Person, die vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, trifft die Wahlentscheidung. Sie teilt ihre Wahlentscheidung ihrem_r wahlberechtigten Wahlwechselpartner_in mit, der_die daraufhin den Wahlauftrag ausführt. Der Wahlauftrag kann lauten: 1.) Kreuz die Partei X an! oder 2.) Wähl weiß! oder 3.) Geh nicht zur Wahl! Wichtig ist, dass der Auftrag kommentarlos umgesetzt wird und das Wahlgeheimnis der wählenden nicht-wahlberechtigten Person gewahrt bleibt. Politische Diskussionen zwischen den Wahlwechselpartner_innen sind nur vor der Bekanntgabe der Wahlentscheidung erlaubt. Danach wären sie ein respektloser Übergriff. Wer nicht bereit ist, jegliche Wahlentscheidung einer anderen Person zu respektieren und umzusetzen, sollte keine Wahlwechselpartnerschaft eingehen.

Wie lässt sich eine subjektiv problematische Wahlentscheidung verhindern?
Meine Stimme für Deine Wahl!
Der erste Einwand, auf den die Wahlwechsel-Idee zumeist stößt, lautet: Und wenn ein Migrant mit meiner Stimme FPÖ wählen will? Na und? Das gehört zur Demokratie. Die Wahlentscheidung der nichtwahlberechtigten Person ist zu respektieren. Sonst macht der Wahlwechsel keinen Sinn. Wer nicht im Auftrag einer anderen Person im Ernstfall auch FPÖ ankreuzen will, sollte sich nicht für den Wahlwechsel zur Verfügung stellen. Das Risiko einer missbilligten Wahlentscheidung lässt sich jedoch dadurch minimieren, dass die Beteiligten sich die Wahlwechselpartner_innen in ihrem Freundeskreis suchen und vor der Wahlentscheidung über Politik und Parteien diskutieren.

Wie lässt sich das Wahlgeheimnis wahren?
Deine Stimme für meine Wahl
Die nichtwahlberechtigte Person muss ihre Wahlentscheidung einer anderen Person mitteilen, die in ihrem Auftrag wählt, daher muss diese Person für sie sehr vertrauenswürdig sein. Das Ausplaudern einer fremden Wahlentscheidung wäre ein grober Vertrauensbruch. Und die nichtwahlberechtigte Person muss das Vertrauen haben, dass ihre Wahlentscheidung auch tatsächlich umgesetzt wird. Daher braucht der Wahlwechsel ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten. Daher empfehlen wir, im schon bestehenden Freundeskreis auf die Suche nach Wahlwechselpartner_innen zu gehen.

Wie legal ist der Wahlwechsel?
Demokratiedefizit illegalisieren!
Wahlwechsel ist absolut legal. Es verstößt gegen kein Gesetz, die eigene Stimme einer anderen Person zur Verfügung zu stellen. Im Wahllokal gibt es keine Probleme, denn wählen geht ja die wahlberechtigte Person. Es widerspricht nur der Intention der undemokratischen Gesetzgebung. Und genau darin liegt seine politische und diskursive Sprengkraft. Einerseits sollten die Menschen ohne Wahlrecht eigentlich nicht wählen können. Andererseits kann niemand einer wahlberechtigten Person den demokratischen Akt verbieten, ihr Wahlrecht weiterzugeben. Und effektiv verhindern kann den Wahlwechsel sowieso niemand. Der Wahlwechsel ist im Rahmen der bestehenden Gesetze nicht kriminalisierbar. Da beim Wahlwechsel kein Geld im Spiel ist, findet kein verbotener Stimmenkauf statt.

Warum Wahlwechsel?
repair democracy!
Mit dem Wahlwechsel wird ein individuelles Bekenntnis zur Demokratie zum Ausdruck gebracht. Für die Wahlberechtigten hat der Wahlwechsel den Vorteil, dass sie sich der Wahl enthalten und gleichzeitig gegen das Demokratiedefizit Stellung nehmen können, ohne dass ihre Stimme einfach verfällt. Für die Nichtwahlberechtigten hat der Wahlwechsel den Vorteil, dass sie endlich eine Stimme haben und Verantwortung für das Gemeinwesen auch in Form der Beteiligung an Wahlen übernehmen können.

Woher kommt der Wahlwechsel?
Wahlrecht für Alle!
Der Wahlwechsel wurde 2002 im Rahmen der Kampagne "Österreich für Alle gleich" erfunden und wird seither bei jeder Wahl von einer stetig wachsenden Zahl von Menschen praktiziert. Hintergrund der Idee ist die alte antirassistische Forderung nach einem Wahlrecht, das nicht ausschließt, sondern die Gleichheit aller Menschen anerkennt.

Wohin zielt der Wahlwechsel?
Wahlrecht demokratisieren!
In Wien sind es 20,7 % der Bevölkerung, österreichweit 10,7 %, die von den "demokratischen" Institutionen ausgegrenzt werden. Ziel der Wahlwechsel-Kampagne ist die Entfachung einer neuen Demokratiedebatte, um die Unhaltbarkeit dieses Ausschlusses im Zeitalter der Globalisierung zu thematisieren. Die Bindung der Staatsbürger_innenschaft an die Nation ist überholt. Die nationale Demokratie gewährleistet keine Integration ihrer Bevölkerung mehr. Vielmehr schafft sie eine wachsende Gruppe von politisch Ausgegrenzten, was den Rechtsruck in den nationaldemokratischen Gesellschaften fördert. Demokratie bedeutet, dass Menschen in einem Gemeinwesen die Spielregeln, die ihr Leben betreffen, mitbestimmen dürfen und können. Wenn Demokratie im derzeit geltenden Rahmen nicht gewährleistet werden kann, dann müssen die institutionellen Strukturen neu gestaltet werden.

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