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Ein Projekt von MAIZ

Die Sucht nach Dünn-dummheit

Die Sucht nach Dünn-dummheit

Es lebe die Gesundheit!

 

Es ist sichtbar und furchtbar wie viele Personen nicht sie selbst sein können. Sie benützen eine falsche Selbstbewusstseinsmaske, um zu zeigen wie sie sein möchten, wie die anderen sie sehen sollen. Aber wie sie sich wirklich fühlen, probieren sie durch diese Maske zu verstecken. Sie haben es einfach akzeptiert, dass sie so sein müssen, weil die Mode-Welt die Standardisierung der Schönheit diktiert.

Es geht hier darum, dass wegen Anorexie ist ein brasilianisches Model in Dezember 2006 gestorben, im August war es ein uruguayisches Model.

Ich verstehe es überhaupt nicht, also, warum tatsächlich müssen Models so dünn sein?

Natürlich glaube ich daran, dass jemand der Familie oder der Bekanntschaft gemerkt hat, dass diese Frauen psychische krank waren. Aber ich vermute, dass es auch nicht einfach ist, jemand zu überzeugen! Derzeit wahrscheinlich für diese Leute, den Betroffenen so näher waren, nicht einfach zu akzeptieren, dass sie es nicht verändert haben…

Bitte, wachen wir alle auf! Wie viele mehr müssen sterben, bis wir uns bewusst werden, dass dieses Problem sehr Besorgnis erregend ist?

Meine Meinung ist, dass diese Menschen die verstärken die Dünnheit, sind wirklich dumm! Und wer diese Dummheit unbedingt haben möchte, ist noch dümmer!

Die Medien genießen gerne die Regeln der Perfektion zu diktieren, das ist ganz klar. Also spielt die Werbung auf die Provozierung des Neids der anderen an, das Fernsehprogramm zeigt Leute, die bereit sind alles zu machen, um geliebt/berühmt zu sein. Damit die Kapuze „Toll zu sein“ schaut für Manche das Motto des Lebens sein.

Aber sie denken nicht wirklich daran, was „toll“ zu sein bedeutet, sie folgen einfach die Medien! Na toll… und warum glauben sie eigentlich an was die Medien diktiert? Nur durch die Medien können sie dann „toll“ werden? Wäre die Media ein Ventil gegen die Frustration?

Wenn wir uns mehr Liebe und Aufmerksamkeit gäben, wären wir weniger hungrig darauf? Oder seien diese die anhaftenden Faktoren, die sich nicht verändert sein werden, egal mit welcher Intensität?

Es ist schade und traurig zu merken, dass wie manchen sich nur damit, was die anderen über sie denken, beschäftigen. Sie bilden ihr Leben durch die Angst vor Zurückweisung!

Die Welt der Macht, des Konsums, des Neids, des Berühmtseins zeigt, dass man sich wohl fühlen würde, wenn man Produkt X benützen würde, wenn man Silikone haben würde, wenn man schlanker wäre… dann wäre man sicher glücklicher! Aber was ist das für ein Quatsch?!

„Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar“ hat schon St. Exupery in seinem Buch „Der kleine Prinz“ geschrieben. Aber die Welt des Aussehens profitiert davon, dass das Wesentliche für die Augen sehr sichtbar sein muss! Und Vielen leiden, um dieses perfekte Aussehen zu schaffen…

Manche Menschen merken nicht, dass sie in einer oberflächlichen Welt leben, sie sehen nur wie die anderen sehr glücklich aussehen und sie möchten auch so wie die anderen sein. Das ist schon legitim, man möchte dazu gehörten. Aber erwägen sie nicht die Möglichkeit, dass diese anderen auch eine vorgestellte Maske präsentieren können?

Oberflächlich zu sein, eine falsche Identität anzunehmen, das sind Drogen, wie alle Drogen ist es einfacher sie zu verhindern als sie wieder zu entziehen. Aber wie können wir es verhindern, wenn wir täglich diese Droge in homeophatischer Dose nehmen?

Ich hoffe, dass wir mindestens unsere Familie und Freuden überzeugen könnten, dass wir sie lieben einfach wie sie sind, bevor die tödliche Diät sie nehmen kann. Und ich hoffe noch, dass die Mode-Welt sich Gedanken macht, dass wegen ihrer Schuld Personen leiden und sterben. Aber es reicht schon! Es muss beendet werden.

Es ist eine Herausforderung für alle, sich bewusst zu machen um was die Welt des Aussehens diktiert zu filtrieren. Ich denke es beginnt mit uns selbst, mit Fragen wie: Ist das wirklich, was mich glücklich macht? Was ist diese Sucht nach Dünnheit?

Wenn wir diese Frage ganz ehrlich beantworten, dann wird sich viel in der Welt verändern und zwar zum besseren! Viva die Gesundheit!

Wir sind zeitlebens verantwortlich das für was wir uns vertrauet machen. Deswegen müssen wir uns um uns, um unsere Familie, um unsere Freunde, um unsere Welt kümmern, da wir nur diese Chance haben. Wie ein brasilianischer Sänger, Renato Russo, gesungen hat: „es ist unerlässlich die Menschen zu lieben als wir nicht morgen hätten, weil, wenn wir daran denken, eigentlich gibt es nichts anders…“

 

Danielli Karla Zickermann-Cavalcanti

Arbeitet im maiz.

 

Sozialversicherung in Österreich

 

 

 

Einleitung

Die Sozialversicherung bietet Leistungen der Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung an. Die gesetzliche Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, das heißt, dass bei Vorliegen gesetzlich näher definierter Voraussetzungen automatisch die Einbeziehung in die jeweilige Versicherung erfolgt. Primärer Anknüpfungspunkt der Pflichtversicherung ist dabei die jeweils konkret ausgeübte Erwerbstätigkeit.


I Pflichtversicherung:

Die Pflichtversicherung setzt ein Beschäftigungsverhältnis und ein Einkommen über einer bestimmten Höhe voraus. Die Höhe des Beitrags hängt von der Art des Beschäftigungsverhältnisses ab :

1 Echter Dienstvertrag

Bei einem echten Dienstvertrag muss deine Arbeitsgeberin/dein Arbeitsgeber dich bei der Gebietskrankenkasse anmelden. Wenn dein Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (316,19 Euro monatlich./Stand 2004), bist du voll versichert, und die Sozialversicherungsbeiträge werden zum Teil von deinem Gehalt abgezogen. Die Sozialversicherung umfasst die Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Die Höhe des Beitrags hängt vom Einkommen ab.


2 Freier Dienstvertrag

Falls du dich in einem freien Dienstverhältnis befindest, muss dich deine Dienstgeber ebenfalls bei der Gebietskrankenkasse anmelden. Wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, bist du pflichtversichert in der Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung. Du bist nicht versichert in der Arbeitslosenversicherung und in der Insolvenz-Entgeltsicherung. Der Beitrag für dich als Freiendienstnehmerin beträgt 13,8% des Entgelts, deine Arbeitgeberin/dein Arbeitsgeber muss 17,4% leisten.

3 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Wenn du mehrere geringfügige Beschäftigungen hast und deine Einkünfte insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, bist du ebenfalls pflichtversichert. Die Sozialversicherungsbeiträge werden dir aber dann nicht von den Arbeitsgeberinnen abgezogen, sondern direkt von der GKK vorgeschrieben.

Bei Ausübung einer Ferialarbeit zusätzlich zu einer geringfügige Beschäftigung im Jahr, gilt diese Regelung auch. In so einem Fall, hebt die GKK für den Zeitraum, in dem sich die zwei Beschäftigungen überschneiden, auch für die geringfügige Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge ein.

4 Werkvertrag

Bei dem Werkvertrag, sollte das gewerbliche Sozialversicherung (GSVG) angewendet werden. Dieses regelt die Sozialversicherung für Gewerbetreibende und neue Selbständige. Der Versicherungsträger ist die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA).

Wichtig: Selbständige müssen sich um die Meldung bei der Sozialversicherung und die Zahlung der Beiträge immer selbst kümmern.


4-1 Werkvertrag mit Gewerbeschein

Wenn du einen Gewerbeschein hast, so bist du Mitglied bei der Wirtschaftskammer. In diesem Fall, bist di pflichtversichert bei der SVA. Die Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag der Gewerbeanmeldung oder Konzessionserteilung. Der Beitragssatz beträgt für die Kranken- und Pensionsversicherung 24% vom Gewinn, für die Unfallversicherung ist ein fix Jahresbeitrag in Höhe von 83,16% zu leisten (Stand 2004).

4-2 Werkvertrag ohne Gewerbeschein: Neue Selbstständige

In die Gewerbliche Sozialversicherung (GSVG) fallen auch alle sonstigen selbständig Erwerbstätigen, sofern sie nicht schon nach einem anderen Sozialversicherungsgesetz für diese Tätigkeit pflichtversichert sind.

Eine Pflichtversicherung besteht ab einem Jahreseinkommen von 6.453,36 EURO wenn du ausschließlich Einkünfte als neuer Selbständiger beziehst.

Die Pflichtversicherung für neue Selbständige umfasst die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Der Beitragssatz für die Kranken- und Pensionsversicherung sind 83,16 Euro pro Jahr zu zahlen.

Wenn deine Einkünfte (die in deinem Fall gilt) unter der Versicherungsgrenze liegen, kannst du freiwillig für die Kranken- und Unfallversicherung optieren. Unterliegst du bereits der Gewerblichen Sozialversicherung, besteht keine Grenze. Alle deine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit werden zur Bildung der Beitragsgrundlage zusammengezählt.


II Krankenversicherung

Jede/Jeder Studierende ist selbst verantwortlich eine Krankenversicherung abzuschliessen, sonst sind im Krankheitsfall die Kosten für Ärztinnen oder Spitalaufenthalte selbts zu tragen.


1 Die Mitversicherung

    1. Mitversicherung bei den Eltern:

Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres die Möglichkeit, dich bei deinen Eltern (für Migrantinnen deren Eltern noch hier in Österreich leben), Großeltern oder Adoptiveltern mitversichern zu lassen ( behinderte Studierende sind von dieser Altergrenze ausgenommen).

Du musst dem Sozialversicherungsträger allerdings nachweisen, dass du dein Studium „ernsthaft und zielstrebig“ betreibst, wobei es für die einzelnen Abschnitte unterschiedliche Regelungen gibt.

Wenn du dich im 1. Abschnitt befindest gilt: Nach jedem Studienjahr musst du dem Sozialversicherungsträger einen Leistungsnachweis von 8 Wochenstunden oder einer Teildiplomprüfung/ eines Teilrigorosum und deine Fortsetzungsbestätigung erbringen Es gibt keine Semesterbeschränkungen .


Im Ausnahmefällen kann der Nachweiszeitraum von einem Studienjahr (=2 Semester ) um ein Semester verlängert werden. Gründe dafür:

  • Krankheit von mehr als 3 Monate

  • Auslandssemester von mehr als 3 Monaten

  • Geburt und Pflege eines Kindes (hier ist eine Verlängerung bis zum Ende des zweiten Lebensjahres des Kindes möglich)

  • ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Unfall ).


    1. Mitversicherung bei deinem Partner /deiner Partnerin

Es besteht die Möglichkeit dich bei deinem Ehepartner /in mitzuversichern wenn er/sie krankenversichert ist.

Dasselbe gilt für die Mitversicherung bei Nichtverheirateten Partnerinnen, wenn ihr nachweislich (durch einen Meldezettel) seit mindestens 10 Monaten in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Der Antrag auf Mitversicherung muss von deiner Partnerin /deinem Partner bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden.


Diese Mitversicherung ist seit 1. Jänner 2001 nicht mehr in jedem Fall beitragsfrei. Also, wird kein Beitrag für die Mitversicherung eingehoben wenn du .

  • dich der Kindererziehung widmest oder einmal mindestens 4 Jahre hindurch gewidmet hast oder

  • Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 hast oder einen erheblich behinderten Versicherten (ab Stufe 4 ) pflegst.

Wenn weder Kindererziehung noch Pflegearbeit geleistet werden, ist ein Zusatzarbeit in die Krankenversicherung zu entrichten, der 3,4% der Beitragsgrundlage der oder des Versicherten beträgt.


  1. Selbstversicherung


Die Selbstversicherung ist eine andere Möglichkeit einer Krankenversicherung abschliessen zu können. Dabei gibt es verschiedene Varianten:


    1. Studentische Selbstversicherung

Die studentische Selbstversicherung beträgt derzeit 20,38 Euro monatlich .Sie ist nicht an Höchstalter gebunden, es gelten aber folgende Voraussetzungen:

  • Ordentlicher Wohnsitz in Österreich

  • Du hast noch kein Studium abgeschlossen (Ausnahmen möglich)

  • Dein Einkommen aus beruflicher Tätigkeit darf den Betrag von 5.814 Euro jährlich nicht übersteigen

  • Du hast dein Studium nicht öfter als zweimal oder zu spät gewechselt

  • Du hast die Mindeststudiendauer plus ein Semester pro Abschnitt um nicht mehr als vier Semester überschritten (Ausnahmen sind bei Vorliegen wichtiger Gründe wie z.B. Krankheit möglich).


zu beantragen ist die studentische Selbstversicherung bei der Gebietskrankenkasse (GKK) des Studienorts.


    1. Allgemeine Selbstversicherung

Die Selbstversicherung zu einem empfindlich höheren Preis bleibt auch eine andere Möglichkeit. Der Beitragssatz beträgt 292,21 Euro monatlich. Die finanzielle Situation muss hier nachgewiesen werden. Wird hier nicht nur dein Einkommen zur Beurteilung herangezogen aber auch die Unterhaltsleistung der Eltern.


    1. Freiwillige Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte (echte und freie Dienstnehmerinnen)

Als geringfügig beschäftigter Dienstnehmerin (monatliches Einkommen nicht höher als 316,19 Euro) bist du nur unfallversichert. Aber, besteht die Möglichkeit eine Selbstversicherung um 44,61 Euro pro Monat zu beantragen. In diesem Fall, hast du den Vorteil nicht nur krankenversichert zu sein aber auch pensionsversichert (GKK Antragsstellungsort).



    1. Freiwillige Selbstversicherung für neue Selbstständige

Wenn du Einkünfte als neuer Selbständiger hast, aber deine Einkünfte die Grenze für die Pflichtversicherung nicht überschreiten, hast du die Möglichkeit, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft die Erklärung abzugeben, dass du kranken- und unfallversichert sein möchtest, auch wenn die Versicherungsgrenze nicht überschritten wird.

Du kannst dich um 52,90 Euro pro Monat bei der SVA Krankenversichern. Die Unfallversicherung kostet im Jahr 83,16 Euro.


III Unfallversicherung

Die Unfallversicherung deckt die Versicherungsfälle des Arbeitsunfalls sowie der Berufskrankheit ab und hat die Folgen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln so gut wie möglich zu beseitigen. Die österreichische Unfallversicherung erbringt neben Sachleistungen auch Geldleistungen, hauptsächlich in Form von Unfallrenten.







 

Quelle :

www.oeh.ac.at

http://www.ams.at/ooe



Links:

SV-Träger :

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) (Generalkompetenz Unfallvers

Pensionsversicherungsanstalt (PVA) (Generalkompetenz Pensionsvers.)

Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), vormals Beamtenversicherungsanstalt


Gebietskrankenkassen (Generalkompetenz Krankenvers.)

Burgenländische Gebietskrankenkasse (BGKK)

Kärntner Gebietskrankenkasse (KGKK)

Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NöGKK)

Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OöGKK)

Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK)

Steirische Gebietskrankenkasse (StGKK)

Tiroler Ge Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK)

Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK)


Gesundheit

In Österreich ist die Gesundheitslage von MigrantInnen im Allgemeinen problematisch.

Im Sinne von PatientInnenorientierung liegt es in der Verantwortung des Gesundheitswesens, den Zugang zu Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten: „Der Abbau von Zugangsbarrieren zum Versorgungssystem und die Verbesserung der Kommunikation mit Migranten sind angesichts der multikulturellen Bevölkerung vordringliche Aufgaben des Gesundheitssystems.“ ∗ Demzufolge bedeutet dies, dass das Gesundheitswesen der Frage nachgehen muss, wie diese Zielgruppen besser erreicht werden können und wie die PatientInnenorientierung in Zusammenhang mit Interkulturalität ausschauen könnte, um die PatientInnenansprüche, PatientInnenrechte und Qualitätssicherungsaspekte sicherzustellen.

Um das Problem der Unterrepräsentation von MigrantInnen in diesem Bereich anzugehen, sind Maßnahmen zu implementieren, die gleichzeitig auf den Abbau von Barrieren und die Erleichterung des Zugangs zu Gesundheits- und Pflegediensten abzielen. Dazu zählen Maßnahmen wie: verbesserte Kommunikationsstrukturen, Überwindung von Sprachbarrieren mittels medizinischer Dolmetscherdienste, mehrsprachiges Informationsmaterial sowie die Schaffung von Raum für die Ausübung von verschiedenen religiösen Praktiken und das Angebot von Essensmöglichkeiten. Aufgrund ihrer Komplexität sind Handlungen wie das Eingehen auf die spezifischen migrationsbedingten Bedürfnisse von diesen PatientInnen/BewohnerInnen sowie vor allem die Wahrnehmung und Annerkennung der unterschiedlichen Auffassungen von Gesundheit, Krankheit und Pflege viel schwieriger durchzusetzen.

Neben dem Abbau der Zugangsbarrieren ist besonders auf die Kontaktaufnahme mit Beratungsstellen zu achten, die für viele MigrantInnen als zentrale Anlaufstellen fungieren. Grund dafür ist, dass die Angebote so gestaltet sind, dass sich MigrantInnen anerkannt und ernstgenommen fühlen.

Allerdings nur durch eine koordinierte Zusammenarbeit und Kommunikation mit Selbst-Organisationen von MigrantInnen sowie anderen NGOs kann für die MigrantInnen der Zugang zu Gesundheitseinrichtungen erleichtert werden.


 

Linz

MAIZ - Autonomes Integrationszentrum von & für Migrantinnen
Hofgasse 11
4020 Linz
Tel: 0732/776070
email: maiz@servus.at
http://www.maiz.at

 

Wien

LEFÖ - Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen
Kettenbrückengasse 15/4, A-1050 Wien
Tel.: 0043-1-5811881
Fax: 0043-1-5811882
Email: office@lefoe.at
http://www.lefoe.at/

Miteinander Lernen - Birlikte Ögrenelim
Beratungs-, Bildungs- und Psychotherapiezentrum in den Sprachen Deutsch und Türkisch
Koppstraße 38/8 A -
1160 Wien
Tel: 01/493 16 08
Fax 01/493 16 08 15
Email: mitein.lernen@nextra.at
http://www.miteinlernen.at/


Peregrina
Bildungs-, Beratungs- und Therapiezentrum für Immigrantinnen in den Sprachen Deutsch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Türkisch, Englisch und Spanisch
Währingerstr. 59, 1090 Wien
Tel: 01/ 408 33 52 oder  01/ 408 61 19
Fax:  01/ 408 04 16
http://members.aon.at/peregrin/

Orient Express
Hillerstraße 6/3-5
1020 Wien
Tel: 01/728 97 25
Fax: 01/728 97 25-13
Email: orientexpress@chello.at
 

Graz

ZEBRA - Zentrum zur sozialmedizischen, rechtlichen und kulturellen Betreuung
Pestalozzistraße 59
8010 Graz
Tel: 0316/83 56 30
Fax: 0316/83 56 30-33
Email: zebra@zebra.or.at
http://www.zebra.or.at/
 

 

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